AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen TASTE BROTHERS UG & Co. KG für Bistromiete, Bewirtung im Bistro und Catering
1. Allgemeines Diese AGB der TASTEBROTHERS UG & Co. KG gelten für alle Verträge, die der Anbieter bzgl. der o.g. Leistungen mit seinen Vertragspartnern abschließt. Der Einbeziehung eigener Geschäftsbedingungen des Abnehmers wird hiermit ausdrücklich widersprochen, es sei denn, dass im Einzelfall ausdrücklich zwischen den Parteien gesondert etwas Abweichendes vereinbart wird. Kunde ist sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
2. Vertragsschluss Der Vertragsschluss erfolgt durch Annahme des auf die individuellen Bedürfnisses des Kunden zugeschnittenen Angebotes der TASTEBROTHERS UG & Co. KG durch den Kunden. Der Kunde kann das Angebot schriftlich oder per E-Mail annehmen. Aufträge, Lieferverträge und sonstige Vereinbarungen, insbesondere mündliche Verabredungen und Zusicherungen durch unsere Angestellten und uns selbst werden erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung gültig, mündliche Absprachen sind bis zu ihrer schriftlichen Bestätigung unverbindlich. Angebote der TASTEBROTHERS UG & Co. KG haben vor Eintritt einer vertraglichen Bindung durch Annahme des Kunden eine vorvertragliche Geltungsdauer von einer Woche gerechnet ab dem Zugang beim Kunden. Nach Ablauf der Befristung des Angebotes kann dieses nicht mehr durch den Kunden angenommen werden.
Der Kunde verpflichtet sich, die definitive und der Rechnung zugrundeliegende Gästezahl bis spätestens 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn der Tastebrothers UG & Co. KG schriftlich mitzuteilen und erklärt sich damit einverstanden, dass sich die Angebotssumme bei einer erhöhten Personenanzahl entsprechend erhöht. Diese Angaben gelten somit als garantierter Mindest-Vertragsinhalt und werden bei der Endabrechnung entsprechend berücksichtigt. Darüber hinausgehende Bestellungen von Speisen, Getränken, Personal und Material werden nach den Listenpreisen der TASTEBROTHERS UG & Co. KG gesondert berechnet.
3. Vertragsgegenstand Vertragsgegenstand sind die gemäß Angebot beschriebenen Leistungen mit den verbundenen Serviceleistungen anlässlich einer durch den Kunden als Veranstalter durchgeführten Veranstaltung. Der Leistungsumfang richtet sich nach den im Angebot näher spezifizierten und auf die individuellen Bedürfnisse und Vorgaben des Kunden ausgewiesenen Leistungen.
Dies gilt auch für Ort und Zeit der Leistung, die ebenfalls nach Kundenwünschen festgelegt werden. Vom Kunden nachträglich geforderte und über das Angebot hinausgehende Mehrleistungen werden von der TASTEBROTHERS UG & Co. KG im Rahmen der Möglichkeiten gegen gesonderte Abrechnung nach Vereinbarung erbracht. Wurde hierüber keine Vereinbarung getroffen, werden zusätzliche Leistungen nach den üblichen Verkaufspreisen der TASTEBROTHERS UG & Co. KG abgerechnet.
4. Lieferung Vereinbarte Liefertermine werden bei allen erforderlichen Vorkehrungen möglichst eingehalten. Verzögerungen durch höhere Gewalt (Witterungsbedingungen, Verkehrsbeeinträchtigungen etc.) gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Im Fall von Verzögerungen aus vorgenannten Gründen verschieben sich zugesagte Termine um die Dauer der Behinderung bzw. können je nach Dauer der Behinderung gänzlich entfallen. Der Auftraggeber oder ein Bevollmächtigter hat bei der Anlieferung anwesend zu sein. Bei Säumnis gelangt der Auftraggeber in Annahmeverzug womit das Gefahrtragungsrisiko auf Selbigen übergeht. Verschieben sich auf Wunsch des Kunden die vereinbarten Anfangs- und Endzeiten, sind wir berechtigt, die entstehenden Mehrkosten in Rechnung zu stellen. Wir haften nicht für Ablaufstörungen aufgrund höherer Gewalt sowie im Fall von Streik, Naturkatastrophen, Aussperrung, Gewalt sowie Ablaufstörungen, die wir nicht zu vertreten haben. Der Kunde ist zum Vertragsrücktritt berechtigt, wenn die Voraussetzungen für einen Wegfall der Geschäftsgrundlage nach §313 BGB vorliegen. Weitergehende Ansprüche wie insbesondere der Ersatz von Aufwendungen oder Schäden bestehen nicht.
5. Preise / Anzahlungen / Zahlungsbedingungen Die angegebenen Preise der TASTEBROTHERS UG & Co. KG sind exlusive der gesetzlichen MwSt. zu verstehen und werden je nach Auftrag mit der zugewiesenen MwSt. versehen. Je nach Veranstaltung, Personenzahl, Entfernung erhält der Kunde ein Angebot, welches zusätzlich folgende Pauschalen ausweist:
a) Bistromiete inkl. Bewirtung und Verpflegung durch die TASTEBROTHERS UG & Co. KG 150,- Euro zzgl. MwSt. für Bistromiete zzgl. 50,- Euro zzgl. MwSt. für Endreinigung zzgl. Menüpreis x Personenanzahl und Getränke nach Abrechnung zzgl. evtl. Aufgeld für Wein und Spirituosen. Alle Getränke (Softgetränke und Bier) werden gemäß der Preisliste der TASTEBROTHERS UG & Co. KG abgerechnet. Bei Wein und Spirituosen kommt ein Aufgeld von 8,- Euro pro Flasche hinzu. Die Anzahlung i. H. v. 200,- Euro zzgl. MwSt. (Bistromiete und Endreinigung) ist spätestens 3 Tage nach Vertragsabschluss auf das Konto der TASTEBROTHERS UG & Co. KG zahlen.
b) Bistromiete bei Bewirtung und Verpflegung durch Dritte 150,- Euro zzgl. MwSt. für die Bistromiete zzgl. 50,- Euro zzgl. MwSt. für Endreinigung zzgl. 25,- Euro zzgl. MwSt. pro Stunde für Überwachungspersonal der TASTEBROTHERS UG & Co. KG zzgl. Getränke nach Abrechnung zzgl. evtl. Aufgeld für Wein und Spirituosen. Die Anzahlung i. H. v. 200,- Euro zzgl. MwSt. ist spätestens 3 Tage nach Vertragsabschluss auf das Konto der TASTEBROTHERS UG & Co. KG zu zahlen. Alle Getränke werden gemäß der Preisliste der TASTEBROTHERS UG & Co. KG abgerechnet. Bei Wein und Spirituosen kommt ein Aufgeld von 8,- Euro pro Flasche hinzu.
c) Catering & Buchung unseres Foodtrucks Pauschale: Pro 10 km Entfernung von Föhren zum Einsatzort werden 10,- Euro berechnet. Zzgl. Menüpreis x Anzahl der Personen. Die Abschluss-Rechnung abzüglich der Anzahlung ist innerhalb von 7 Tagen nach Veranstaltungsende zu zahlen. Ein Skonto-Abzug ist nicht gestattet. Der Kunde ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder von der TASTEBROTHERS UG & Co. KG anerkannten oder am Tag der Veranstaltung rechtskräftigen festgestellten und schriftlich angezeigten Gegenforderungen berechtigt. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, wie sein Gegenanspruch aus dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
6. Stornierung Erfolgt ein Vertragsrücktritt durch den Auftraggeber nach Unterzeichnung des Angebotes tritt folgende Regelung in Kraft, wobei der Zugang der Rücktrittserklärung bei der TASTEBROTHERS UG & Co. KG für die Berechnung der Frist ausschlaggebend ist. Nachzuweisen ist der Eingang durch den Kunden mittels geeigneter Belege (Einschreiben, Faxbestätigung usw.)
a) Bistromiete inkl. Bewirtung und Verpflegung durch die TASTEBROTHERS UG & Co. KG: - bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50% der gemäß 5a. kalkulierten Pauschale* - bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn 75% der gemäß 5a. kalkulierten Pauschale* - ab dem 3. Tag vor Veranstaltungsbeginn 100% der gemäß 5a. kalkulierten Pauschale* zzgl. 50% der Angebotssumme Menüpreis x Personenzahl (ohne Getränke)
b) Bistromiete bei Bewirtung und Verpflegung durch Dritte: - bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50% der gemäß 5b. kalkulierten Pauschale* - bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn 75% der gemäß 5b. kalkulierten Pauschale* - ab dem 3. Tag vor Veranstaltungsbeginn 100% der gemäß 5b. kalkulierten Pauschale* ohne Personalkosten
c) Catering & Buchung unseres Foodtrucks - ab dem 3. Tag vor Veranstaltungsbeginn 100% der gemäß 5c. kalkulierten Pauschale* zzgl. 50% der Angebotssumme Menüpreis x Personenzahl Grundlage der Berechnung der Stornierungsgebühren ist die im Angebot festgelegte Personenzahl (bei Erhöhung durch den Kunden, die zum Zeitpunkt der Absage der TASTEBROTHERS UG & Co. KG bekannte Personenzahl). Bereits gezahlte Anzahlungen werden angerechnet.
7. Stornierungen bei Events Eine kostenfreie Stornierung der Veranstaltung ist bis 6 Wochen vor der Veranstaltung (ganz oder teilweise) möglich. Danach erheben wir folgende Stornopauschalen: • 50% der Kosten – bei Stornierung ab der 6. bis 3. Woche vor der Veranstaltung. • 75% der Kosten – bei Stornierung ab der 3. bis 1. Woche vor der Veranstaltung. • Danach werden 100% der Kosten fällig.
8. Versicherungen und Genehmigungen; Gebühren Dritter; Lizenzen Der Kunde ist bei einer Veranstaltung außerhalb der Räumlichkeiten der TASTEBROTHERS UG & Co. KG als Veranstalter für die ausreichende Versicherung der Veranstaltung allein verantwortlich und schließt daher ggf. selbst auf eigene Rechnung und Verantwortung eine Veranstalterhaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungshöhe ab. Soweit der Kunde gleichwohl keinen ausreichenden Versicherungsschutz abgeschlossen hat, stellt er die TASTEBROTHERS UG & Co. KG im Schadensfall von etwaigen Schadensersatzansprüchen etc. frei, sofern es sich um einen Schaden handelt, der durch die abzuschließende Veranstalterhaftpflichtversicherung typischerweise gedeckt gewesen wäre. Der Kunde besorgt außerdem in eigener Regie, auf eigene Verantwortung und auf eigene Rechnung rechtzeitig alle etwaig erforderlichen Genehmigungen Dritter, insbesondere auch von Behörden, die für die Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind. Eine eventuelle Ablehnung von Genehmigungen berechtigt nicht zum Rücktritt vom Vertrag.
9. Freistellung für Schäden und Schadensersatz Die Haftung der TASTEBROTHERS UG & Co. KG für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalspflichten. Verunfallt auf dem Weg zum Auftraggeber / Event das Catering Fahrzeug und / oder hat eine Autopanne, kann die TASTEBROTHERS UG & Co. KG nicht haftbargemacht werden. Bei Erkrankung des TASTEBROTHERS UG & Co. KG Personals mit Nachweis durch einen Arzt, kann die TASTEBROTHERS UG & Co. KG nicht haftbar gemacht werden.
10. Schäden Sämtliche Waren werden von uns frisch zubereitet und umgehend zur Auslieferung gebracht. Sollte der Kunde Lebensmittel für die TASTEBROTHERS UG & Co. KG in einen in seiner Verantwortung oder der eines Dritten stehenden Kühlhaus/Kühlwagen lagern, so haftet die TASTEBROTHERS UG & Co. KG nicht für Schäden an der Ware bzw. Folgeschäden an Personen durch unsachgemäßen Umgang durch den Auftragnehmer, wie z.B falsche Lagertemperaturen. Für durch den Kunden, seine Gäste oder sonstige Dritte beschädigte Gegenstände haftet der Kunde ohne Verschuldensnachweis und dies wird dem Kunden in Rechnung gestellt.
11. Zeitweise Überlassung Der Kunde haftet für alle Gegenstände, die ihm auf seinen Wunsch nach Ende der Veranstaltung zeitweise überlassen wurden. Er ist zur schadensfreien Rückgabe binnen 2 Tagen verpflichtet. Etwaige Gegenforderungen können damit nicht aufgerechnet werden. Wenn das Bistro dem Kunden überlassen wird, so ist dem Überwachungspersonal, gestellt durch die TASTEBROTHERS UG & Co. KG, strikt Folge zu leisten. Alle elektronischen Geräte dürfen nur vom TASTEBROTHERS UG & Co. KG Personal bedient werden. Eine Bedienung sämtlicher gastronomischer Einrichtungen durch den Kunden ist strikt verboten. Für Schäden die an Gebäuden, Inventar, Waren und Geräten durch den Kunden und / oder Vandalismus auftreten, haftet der Kunde in voller Höhe. Bei Anmietung des Bistros wird seitens der TASTEBROTHERS UG & Co. KG immer eine Person eigenen Personals zur Kontrolle und Überwachung im Bistro anwesend sein.
12. Datenschutz und Datenspeicherung Die für die Auftragsabwicklung notwendigen persönlichen Daten des Kunden werden gespeichert. Der Kunde erklärt hiermit ausdrücklich sein Einverständnis dazu: Alle personen- und auftragsbezogenen Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt und ausschließlich zu innerbetrieblichen Zwecken genutzt.
13. Reklamation Kundenreklamationen können nur während der Veranstaltung geltend gemacht und anerkannt werden. Berechtigte Reklamationen können nach Wahl der TASTEBROTHERS UG & Co. KG durch Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Vergütung reguliert werden.
14. Foto & Videoaufnahmen Sofern nichts anderes verabredet wurde, gilt als vereinbart, dass die TASTEBROTHERS UG & Co. KG die auf der jeweiligen Veranstaltung Foto- und / oder Videoaufnahmen zur eigenen Verwendung, insbesondere für Internetpräsentationen anfertigen darf.
15. Entsorgung Sofern nichts anderes verabredet wurde, gilt als vereinbart, dass der angefallene Müll vor Ort verbleibt und durch den Auftraggeber entsorgt wird.
16. Salvatorische Klausel Sollte eine Klausel dieser Bedingungen unwirksam sein, berührt das die Gültigkeit der anderen Klauseln nicht. Ist eine Klausel dieser Bedingungen nur in einem Teil unwirksam, so behält der andere Teil seine Gültigkeit. Die Parteien sind gehalten, eine unwirksame Klausel durch eine wirksame Ersatzbestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Vertragsbedingung möglichst nahe kommt.
17. Eigentumsvorbehalt Gelieferte Ware bleibt bis zur endgültigen Bezahlung aller offenen Forderungen unser Eigentum.
18. Gerichsstand, Erfüllungsort Erfüllungsort ist der Ort der Veranstaltung, als Gerichtsstand gilt Wittlich als vereinbart. Mit der Auftragserteilung gelten die vorstehenden AGB als anerkannt. Stand: 21.01.2019